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Fernabsatz: rechtliche Spielregeln

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Schweiz verschärft Preisangaben: Deutsche Händler müssen Zölle ausweisen

Die Schweiz ist für deutsche Online-Händler ein attraktiver Markt: Die Kaufkraft ist hoch und es gibt keine Sprachbarriere. Als Nicht-EU-Staat gelten dort jedoch eigene Regeln. Besonders die Preisangaben stehen im Fokus: Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) müssen nun auch deutsche Händler detailliert über Steuern und Zölle informieren.

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Onlinehandel in der Schweiz: Schweizerisches Datenschutzrecht

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Das gilt auch für den Onlinehandel in der Schweiz geltende Datenschutzrecht.

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Mehrwertdienste in der Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern

Viele deutsche Mehrwertdienste-Anbieter unterhalten auch eigene Nummern für Österreich und die Schweiz, um vom gesamten deutschsprachigen Publikum erreicht zu werden. Bei den Nummern für die Schweiz sind einige Besonderheiten bei der Rechtslage zu beachten: Die Eidgenössische Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sieht strenge Regeln für die kostenpflichtigen Nummern vor. Dazu gehören auch besondere Kennzeichnungsvorschriften für Internetpräsenzen.

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Schweizer Obligationenrecht: Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre erhöht!

Im Schweizer Obligationenrecht (OR), dem Gegenstück zum deutschen BGB, stand Verbrauchern bislang eine Gewährleistungsfrist („Verjährung“) von einem Jahr zur Verfügung – diese wurde nun auf zwei Jahre verdoppelt. Darüber hinaus wurden noch weitere Neuerungen in das OR eingepflegt, die teilweise auch Unternehmer begünstigen. Eine Harmonisierung mit dem Unionsrecht, wie bei zahlreichen anderen Revisionen in der Schweiz, wurde indes nicht vorgenommen.

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Export von Metallwaren in die Schweiz: Es ist nicht alles Silber, was glänzt!

Wer Metallwaren in die Schweiz verschickt, muss sich auf eine ganz besondere Rechtslage in der Eidgenossenschaft einstellen: Der Handel mit Edelmetallen ist dort streng reglementiert, und ebenso auch die Verwendung der Bezeichnungen dieser Metalle. Das kann zu ungewollten Gesetzesverstößen durch falsch gewählte Farbbezeichnungen führen (vgl. aktuell Eidgenössisches Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 03.09.2012, Az. B-2659/2012).

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E-Commerce mit der Schweiz: Ein Blick in das eidgenössische Wettbewerbsrecht

Wer mit der Schweiz Onlinehandel treiben will, sollte auch die entsprechende Gesetzeslandschaft kennen. Auch die Schweiz kennt ein „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“: Das teilt sich zwar mit dem deutschen UWG den Grundgedanken und den Titel, ist aber ein komplett eigenständiges Gesetzeswerk. In diesem Beitrag werden einmal die wichtigsten Grundprinzipien und einige interessante Einzelnormen des eidgenössischen UWG zusammengefasst.

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Schweiz: Eidgenössische Impressumspflicht

Online-Shops und kommerzielle Websites mit Ausrichtung auf die Schweiz benötigen eine vollständige Anbieterkennzeichnung. Fehlende oder unklare Angaben können wettbewerbsrechtliche Folgen haben.

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E-Commerce in der Schweiz: Richtig Werben mit Preisen und Preisnachlässen

Wer im Onlinehandel auch die Schweiz als Absatzmarkt für sich gewinnen möchte, wird dort natürlich auch Werbung für seinen Webshop betreiben. Hier gelten jedoch gerade nicht die europäischen Normen, da die Schweiz nach wie vor kein EU-Mitglied ist – dementsprechend ist die Rechtslage zum Wettbewerb zwar ähnlich, aber nicht gleich. Und wer mit günstigen Preisen und Preisnachlässen wirbt, sollte sich vorher mit ein paar Regelungen aus der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) vertraut machen.

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E-Commerce mit der Schweiz: Preisbekanntgabeverordnung sorgt für korrekte Preisdarstellung

Dass die Eidgenossen nicht gerade die ärmsten Mitteleuropäer sind, dürfte hinreichend bekannt sein – verbunden mit der räumlichen Nähe und der gemeinsamen Sprache macht das unsere alpinen Nachbarn auch zu idealen Kunden für Online-Händler. Nicht hinreichend bekannt sind allerdings oftmals die Gesetze der Schweiz, die nach wie vor kein EU-Mitgliedsstaat ist. Wer jedoch intensiv Handel mit der Schweiz treiben will, sollte insbesondere die Vorschriften der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) kennen.

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